Aus dem Ball Raderdoll wird "Raderdoll an Weiberfastnacht"
Nachdem wir schweren Herzens unsere Sitzungen absagen mussten, haben wir alle Energie eingesetzt, unseren geliebten Ball Raderdoll stattfinden zu lassen.Nach der aktuellen CoronaSchV ist der Ball Raderdoll in der Form als „Tanzveranstaltung“ leider nicht umsetzbar.
In enger Zusammenarbeit mit dem Pullman Hotel Köln ist es uns gelungen, dennoch eine tolle Lösung präsentieren zu können.
Im Rahmen der Verordnung wird es am 24.02.2022 den „Raderdoll an Weiberfastnacht“ geben.
Was bedeutet das?
- das Programm ist wie beim geplanten Ball Raderdoll,
- die Personenanzahl ist auf 750 Personen begrenzt,
- es wird keine Tanzfläche geben,
- es gibt nur Stehtische,
- Einlassbedingungen 2G+ (geimpft, genesen, getestet (tagesaktueller Schnelltest (gleicher Tag) -> Näheres siehe unten).
Alle bereits erhaltenen Karten für den klassischen Ball Raderdoll behalten Ihre Gültigkeit.
Sollten Sie aufgrund der Änderung nicht an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir um eine gesonderte E-Mail mit folgenden Angaben an die info@grosse-braunsfelder.de zu senden:
Name des Bestellers / Name Kontoinhaber / IBAN / Rechnungsnummer
sowie die Rücksendung der Karten bis zum 18.02.2022.
Nach Erhalt der Karten inkl. der Daten, werden wir Ihnen den Rechnungsbetrag der Karten zurücküberweisen.
Bitte haben Sie für eine entsprechende Bearbeitungszeit Verständnis.
Wir freuen uns, mit Ihnen zu Schunkeln, zu Singen und zu Lachen und unser Brauchtum „sicher“ zu feiern.
Wir bitten um Beachtung der folgenden Einlassbedingungen:
Bei dieser Veranstaltung gilt die 2G-Plus Regel. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist die Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenenzertifikats in Verbindung mit einem gültigen Ausweisweisdokument. Zusätzlich muss ein negativer Schnelltest (gleicher Tag) oder PCR-Test (nicht älter als 48 h) vorgelegt werden. Impfzertifikat: Die letzte erforderliche Impfung liegt 14 Tage zurück. Genesenenenzertifikat: Der positive PCR-Labortest ist mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt.
Besucher ohne gültige Eintrittskarte, ohne o. g. Nachweise und ohne gültigen Personalausweis werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. Das Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet, wenn der Besucher nicht bereit ist, die o. g. Auflagen zu erfüllen oder nachzuweisen. Gästen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Falls es aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einem Veranstaltungsverbot kommen sollte, wird der Ticketpreis erstattet.